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Informationen zum Schulweg

Das selbstständige Bewältigen des Schulwegs ist für viele Grundschüler vor allem in den Klassen eins und zwei oft noch eine große Herausforderung. Viele Reize wie z.B. der fließende Verkehr, Gespräch mit Freunden, etc. müssen gleichzeitig bewältigt werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie als Erziehungsverantwortliche das Fahren mit dem Roller erst ab der zweiten Klasse zu gestatten.

In der vierten Klasse werden die Kinder auf das Fahren mit dem Fahrrad durch die Verkehrspolizei vorbereitet. Hier gilt es den Fahrradführerschein zu erlangen. Auch hier bitten wir Sie, Ihre Kinder erst mit dem Fahrrad in die Schule fahren zu lassen, sobald das Fahren in der Verkehrswirklichkeit stattgefunden hat. Darum werden die Schüler auch durch die Polizisten ausdrücklich gebeten. (Siehe auch Rubrik „Aktivitäten im Schuljahr – Kalender“)

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